Die psychosoziale, psychologische bzw. psychotherapeutische Beratung nimmt mit ihrer Hinwendung zum Menschen, den sie in seiner Ganzheit sieht, ihn aber auch in seiner Eigenverantwortung vor Gott wahrnimmt, eine spezifische Form kirchlicher Seelsorge wahr.
Dies dokumentieren auch die folgenden Textauszüge:
Evangelische Beratungsstellen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen Menschen, individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln, Krisen zu bewältigen und ihr Leben und ihre Beziehungen in alltäglichen Zusammenhängen neu zu gestalten. Die Mitarbeitenden begegnen den Ratsuchenden mit dem besonderen Respekt, der sich aus der Würde ableitet, die jedem Menschen durch Gott verliehen ist. Beratung, Tröstung und Ermutigung begründen sich aus dem Gebot der Nächstenliebe. „Nehmet einander an, wie Christus euch angenommen hat“ (Röm 15, 7).
Dem christlichen Menschenbild entspricht, dass
Schwäche nicht als Makel und Stärke nicht als Privileg
gewertet werden. Erfahrungen des Scheiterns und
der Bruchstückhaftigkeit menschlichen Lebens
können im Licht der Liebe Gottes verarbeitet werden,
so dass neue Anfänge möglich werden.
Evangelische Beratungsarbeit weiß um die
Sehnsucht von Menschen nach gelingendem Leben
und sucht mit den Ratsuchenden nach Wegen auf
dieses Ziel hin. Das Wissen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter um die verzeihende Liebe Gottes ist die
Grundlage, auf der auch schwerwiegende Konflikte
unvoreingenommen benannt und bearbeitet werden
können. Ziel evangelischer Beratungsarbeit ist es, dass
Ratsuchende selbstbewusst und eigenverantwortlich
ihre Lebensentwürfe überprüfen oder neu entwickeln
und umsetzen.
Mit dieser seelsorglichen Grundhaltung nehmen
evangelische Beratungsstellen zentrale Aufgaben im
kirchlich-diakonischen Bereich wahr.
Die Angebote evangelischer Beratungsstellen
stehen allen Menschen offen, unabhängig von ihrer
Kirchenzugehörigkeit, Religiosität und Nationalität.
Familien, Paare und Einzelpersonen nehmen das
Angebot der evangelischen Beratungsstellen in großer
und ständig wachsender Zahl in Anspruch. Dies
unterstreicht die hohe gesellschaftliche Bedeutung
dieser Arbeit und das große Vertrauen, das ihr entgegengebracht
wird. Beratungsstellen übernehmen
auf diese Weise Mitverantwortung im Spannungsfeld
von Individuum und Gesellschaft. Folgerichtig wirken
sie bei der Erfüllung gesetzlich definierter Beratungsansprüche
mit, wie sie zum Beispiel das Kinder- und
Jugendhilfegesetz beschreibt.
Evangelische Beratung ist mit ihren vielfältigen
Aufgaben eine spezifische Form kirchlicher Seelsorge,
deren Ziel es ist, etwas von der Menschenfreundlichkeit
Gottes erfahrbar zu machen.
In diesem Sinne gilt es, Verantwortung zu übernehmen:
Evangelische Beratungsstellen bernehmen
die fachliche Verantwortung dafür, dass Ratsuchenden
wirksam geholfen wird. Die Klientinnen und Klienten übernehmen Verantwortung für die Gestaltung ihres
Lebens. Und sowohl Politik als auch Kirche wissen sich
in der Verantwortung, Beratungsarbeit zu unterstützen,
die den sozialen Zusammenhalt stärkt.
Die vorliegende Broschüre macht das Profil evangelischer
Beratungsstellen deutlich und zeigt, wie
vielfältig das Angebot ist und wem es zugute kommt.
(Verantwortung übernehmen. Beratung – ein Angebot der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie. Vorwort von Nikolaus Schneider, Präses der Evangelischen Kirche
im Rheinland, Manfred Sorg, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen und Gerrit Noltensmeier, Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche, Münster, Okt. 2003)
Psychologische Beratung als Aufgabe der Kirche
1.1. Die Kirche ist gerufen, „Christi Liebe in Wort und Tat zu verkündigen. Diese
Liebe verpflichtet alle Glieder der Kirche zum Dienst und gewinnt in besonderer
Weise Gestalt im Diakonat der Kirche; demgemäß sind die diakonischmissionarischen
Werke Wesens- und Lebensäußerungen der Kirche“ (Grundordnung
der EKD, Artikel 15,1).
Die Kirche sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Menschen auf ihrem Weg durchs Leben mit ihrer Hilfe zu begleiten. Seitdem es Gemeinde Jesu gibt, hat sie sich der leidenden Menschen angenommen und sich für sie eingesetzt. Bei allen Bemühungen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen zu heilen, ihnen zur Konfliktbewältigung und zu Reifungsschritten zu verhelfen, geht es um die Ausübung einer Funktion, die zum Mandat Christi gehört (Matth. 10,7f.).
1.2. Der Auftrag der Kirche gilt dem Menschen in seiner Ganzheit und der Gestaltung
menschlicher Gemeinschaft. In dem Bemühen, diesen Auftrag wahrzunehmen,
haben Kirchen und ihre diakonischen Werke psychologische Beratungsstellen
eingerichtet. Damit entsprechen sie dem wachsenden Bedürfnis
nach Hilfe in Lebenskrisen, Beziehungskonflikten und psychischen Schwierigkeiten.
1.3. Psychologisch qualifizierte Beratung bemüht sich, seelisch belastete oder
kranke Menschen zum Verstehenkönnen, Vertrauen, Lieben und verantwortlichen
Handeln zu stärken und zu befähigen. Sie will dem Menschen helfen,
sein ihm geschenktes Leben vor Gott, für sich selbst und in der Gemeinschaft,
in der er steht, mit Zuversicht leben zu können. Psychologische Beratung als
Familien- und Lebensberatung reiht sich so in den seelsorgerlichen und diakonischen
Dienst ein, der kirchliches Handeln durch das Evangelium aufgetragen
ist. Beratung und Seelsorge sind Arbeitsfelder der Kirche, die unterschieden
werden, aber aufeinander bezogen bleiben müssen.
1.4. Diese Beratung wird mit Methoden durchgeführt, die sich aus den herkömmlichen
Arbeitsweisen der Kirche nicht ausreichend beschreiben lassen. Sie
nimmt bestimmte aus verschiedenen Humanwissenschaften zur Verfügung
stehende Erkenntnisse und Erfahrungen auf, um psychische Konflikte und Störungen
in zwischenmenschlichen Beziehungen in ihren Bedingungen zu verstehen,
sie zu bearbeiten und zu ihrer Bewältigung beizutragen.
1.5. Die Beratung in evangelischen Beratungsstellen geschieht durch Berater mit
qualifizierter humanwissenschaftlich-methodischer Ausbildung, wie sie auch
für die Arbeit in Beratungsstellen unter anderer Trägerschaft verlangt wird.
Die Beratung geht aus von einer doppelten Voraussetzung: Gott hat sich in Jesus
Christus dem Menschen zum Leben helfend zugewandt. In allen Konflikten,
Unvollkommenheiten und Zwiespältigkeiten seiner Existenz ist der
Mensch auf Glaube, Liebe und Hoffnung angewiesen. Diese Voraussetzung
rückt alles aktuelle Handeln in der Beratung in den Horizont der im Evangelium
erschlossenen Wahrheit von Gott, Mensch und Welt.
1.6. Die psychologische Beratungsarbeit in evangelischen Beratungsstellen gilt den
mannigfachen Konflikten menschlichen Zusammenlebens. Sie ruht jedoch auf
der Verkündigung des Evangeliums auf und kann – ob ausgesprochen oder
unausgesprochen – von den Beteiligten als Praxis des Evangeliums erlebt
werden. Von Beratern in evangelischen Beratungsstellen wird erwartet. dass
sie Glieder der evangelischen Kirche sind und ihre Glaubensüberzeugung in
der Beratung nicht verleugnen.
1.7. Die Form, in der sich Beratung vollzieht, ist überwiegend das Gespräch. Dieses
Gespräch erfolgt von Seiten des Beraters nach wissenschaftlich fundierten
Methoden, die je nach der Ausbildung des Beraters auch therapeutische Verfahren
einschließen können.
Entscheidende Voraussetzung für das Gespräch ist die Annahme des Ratsuchenden
durch den Berater (Röm. 15,7: „Nehmet einander an, wie Christus
euch angenommen hat“). In dieser Zuwendung zum leidenden Menschen, in
der sich Beratung und kirchlicher Auftrag berühren, kann der Ratsuchende zu
einem neuen Leben ermutigt werden.
Auf der Basis einer Partnerschaft zwischen Ratsuchenden und Beratern, die sich vom Urteilen und Verurteilen freizuhalten sucht, vermag der Ratsuchende auch angstvollen und schmerzhaften Erfahrungen besser standzuhalten und daraus neue Einsichten und Verhaltensmöglichkeiten zu gewinnen.
1.8. Ziel des Beratungsprozesses ist es, dass ein Ratsuchender in seinem Denken,
Fühlen und Handeln von einengenden Zwängen freier wird, so dass er sich
stärker als verantwortliches Subjekt des eigenen Handelns erlebt. Eine so gewonnene
Eigenständigkeit bestärkt seine Integrations-, Beziehungs- und Bindungsfähigkeit
und schließt auch den Gegenstand und die Beziehungen des
religiösen Lebens mit ein.
1.9. Kirchliche Beratungsarbeit muss darauf bedacht sein, den Kontakt zwischen Beratungsstelle und kirchlichem Umfeld zu pflegen. Darum sollten Mitarbeiter einer Beratungsstelle durch gezielte und begrenzte Aktivitäten auch in den Kirchengemeinden präsent sein und mit Pfarrern oder anderen Gruppen kirchlicher Mitarbeiter in bestimmten fachlichen Fragen die Zusammenarbeit suchen. Dadurch wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt und ein Beitrag geleistet zu einem notwendigen präventiven Handeln.
1.10. Um die Psychologische Beratung als Aufgabe der Kirche deutlich zu machen,
muss der Dialog zwischen Theologen und Beratern kontinuierlich geführt werden.
Ziel des Dialogs ist es, die anthropologischen Implikationen psychologischtherapeutischer
Konzepte dem Urteil des christlichen Verständnisses vom
Menschen und seiner Lebenswelt auszusetzen sowie in der Praxis der Beratung
sich ergebende ethische Fragestellungen in theologischer Verantwortung
zu klären. Die einzelnen Beratungskonzepte mit ihren wissenschaftlichen
Grundlagen und Annahmen werden sich in solchen Gesprächen zwischen Beratern
und Theologen – gerade im Blick auf die Erfahrungen mit der konflikthaften
Realität der Menschen – weiter entwickeln. Die Theologie wird lernen,
den Inhalt des Evangeliums immer wieder neu auf die jeweilige Lebenssituation
ratsuchender Menschen zu beziehen. In solchem Prozess gegenseitiger
Wahrnehmung kann deutlich werden, welche kritische Funktion die Theologie
zur Weiterentwicklung der Beratungsarbeit hat, und wie umgekehrt die Erfahrungen
der psychologischen Beratungsarbeit sich im theologischen Denken
und Handeln niederschlagen.
(Aus „Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes“ und „Aktualisierung der Leitlinien für die gegenwärtige psychologische Beratungsarbeit in kirchlicher und diakonischer Trägerschaft“, Hrsg.: Vorstand der EKFuL, 2. Aufl. Juni 2000)