Insofern erfahrene Fachkräfte nach SGB VIII 8a

 

Unsere Beratungsstelle stellt den Kindertagesstätten im Landkreis Altenkirchen im Bedarfsfalle die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ nach § 8a SGB VIII zur Verfügung.

Wir beraten und unterstützen die Fachkräfte in den Kindertagesstätten  bei der Einschätzung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung und deren Bemühen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung (Erarbeitung eines Schutzplanes). Die Fallverantwortung bleibt bei den Kindertagesstätten. Hausbesuche gehören nicht zum Aufgabenbereich der insoweit erfahrenen Fachkräfte.

 

Grundlage dieses Beratungsangebots zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen ist eine Vereinbarung der Beratungsstelle mit dem Landkreis Altenkirchen.

info@beratungsstelle-altenkirchen.de

Telefon (02681) 39 61