Soziale Beratung für schwangere Frauen

Eine Schwangerschaft kann die Lebensplanung von Frauen, Paaren oder Familien entscheidend ändern.

Die Beratungsstelle hilft während der Schwangerschaft und auch in den ersten drei Lebensjahren nach der Geburt des Kindes bei finanziellen Fragen, rechtlichen Angelegenheiten oder der Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Die Beratungsstelle berät in arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten, die zum Beispiel den Mutterschutz, die Elternzeit, das Sorgerecht oder den Unterhalt betreffen.

Die Möglichkeit, Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu stellen, steht besonders Alleinerziehenden, minderjährigen Schwangeren oder kinderreichen Familien offen, die sich an die Beratungsstelle wenden.

Der kreis- und landeskirchliche Härtefonds ermöglichen eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung schwangerer Frauen und Familien in akuten Notsituationen.

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Telefon (02681) 39 61

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Tel. (02741) 934 234